Sondereigentumsverwaltung München: Aufgaben
Ein Sondereigentumsverwalter übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben, um das Sondereigentum eines jeden Eigentümers effektiv zu pflegen. Dazu gehören:
Erstellung von rechtssicheren Betriebskosten- sowie Heizkostenabrechnungen für die Mieter: Der Verwalter erstellt detaillierte Abrechnungen der Betriebs- und Heizkosten, um eine transparente und korrekte Abrechnung gegenüber den Mietern sicherzustellen.
Übernahme der Mietbuchhaltung sowie Anmahnung aller Zahlungsrückstände aus der Vermietung: Der Verwalter führt die Mietbuchhaltung und mahnt sämtliche Zahlungsrückstände der Mieter professionell und zeitnah an.
Ansprechpartner bei Schadens- und Beschwerdemanagement für Mieter: Der Verwalter steht den Mietern als kompetenter Ansprechpartner bei Schadensmeldungen und Beschwerden zur Verfügung und koordiniert die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbehebung.
Einholen von Angeboten über sowie Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsmaßnahmen: Der Verwalter kümmert sich um die Einholung von Angeboten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, vergibt Aufträge an geeignete Handwerker und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.
Übernahme der Neuvermietung: Der Verwalter sorgt für einen reibungslosen Übergang bei Neuvermietungen durch eine kompetente Mieterauswahl, das Erstellen rechtssicherer Mietverträge, die Durchführung von Wohnungsübergaben und die Abrechnung von Kautionen.
Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses: Im Falle eines wichtigen Grundes erklärt der Verwalter Kündigungen des Mietverhältnisses nach Absprache mit dem Auftraggeber und setzt die entsprechenden rechtlichen Schritte um.
Erledigung der Korrespondenz mit Vertragspartnern und Ämtern: Der Verwalter führt die Kommunikation mit Stromversorgern, Ämtern und anderen Vertragspartnern und koordiniert alle notwendigen administrativen Aufgaben.
Regelmäßige Überprüfung und Durchführung gesetzlich möglicher Mieterhöhungen: Der Verwalter prüft regelmäßig die Möglichkeit gesetzlicher Mieterhöhungen in Absprache mit dem Auftraggeber und setzt diese gegebenenfalls um.