Sondereigentumsverwaltung München – Weil jeder Eigentümer zählt!

Bei einer Sondereigentumsverwaltung geht es darum, die Interessen und Belange eines einzelnen Eigentümers innerhalb einer Immobilie zu vertreten und zu verwalten. Dies kann beispielsweise bei Eigentumswohnungen der Fall sein, wo jeder Eigentümer sein eigenes „Sondereigentum“ besitzt, etwa die Wohnung selbst, während gleichzeitig Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug oder Gemeinschaftsgarten als Gemeinschaftseigentum gelten.

Unser Service deckt alle Aspekte der Sondereigentumsverwaltung ab, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie optimal verwaltet wird. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, angefangen von der Verwaltung – ähnlich der WEG-Verwaltung – bis hin zur Mietersuche und Mieterauswahl.

Darüber hinaus kümmern wir uns um die Abwicklung aller vertraglichen Regelungen und stehen Ihnen auch nach dem Auszug des Mieters zur Seite. Alle notwendigen Arbeiten werden von uns und unseren Partnerfirmen professionell und nach Ihren individuellen Vorgaben umgesetzt.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Sondereigentumsverwaltung ist natürlich die Abrechnung mit dem Mieter, die selbstverständlich in unseren Leistungen enthalten ist.

Betreuung von Wohnanlagen mit vielen verschiedenen Eigentümern

Die Sondereigentumsverwaltung ist insbesondere in Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen von großer Bedeutung. Jeder Wohnungseigentümer besitzt dabei sein individuelles Sondereigentum, was in der Regel die Wohnung selbst sowie möglicherweise einen Keller- oder Garagenstellplatz umfasst. Die übrigen Bereiche des Gebäudes, wie beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach oder der Gemeinschaftsgarten, werden hingegen als Gemeinschaftseigentum betrachtet.

Die Aufgaben eines Sondereigentumsverwalters umfassen daher vor allem die Verwaltung und Instandhaltung des individuellen Eigentums jedes Wohnungseigentümers. Dazu gehört die Organisation von Reparaturen oder Renovierungen in der eigenen Wohnung, die Verwaltung von Mietverträgen und die Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern.

Darüber hinaus ist der Sondereigentumsverwalter auch für die Einhaltung der Hausordnung und die Durchsetzung der Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer verantwortlich. Dies kann die Klärung von Streitigkeiten zwischen den Eigentümern oder die Vertretung der Interessen eines Eigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft umfassen.

Insgesamt trägt die Sondereigentumsverwaltung dazu bei, dass sowohl die individuellen Interessen der Wohnungseigentümer als auch das gemeinschaftliche Eigentum effizient und professionell verwaltet werden, um den Werterhalt der Immobilie langfristig zu sichern.

Sondereigentumsverwaltung München: Aufgaben

Ein Sondereigentumsverwalter übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben, um das Sondereigentum eines jeden Eigentümers effektiv zu pflegen. Dazu gehören:

Erstellung von rechtssicheren Betriebskosten- sowie Heizkostenabrechnungen für die Mieter: Der Verwalter erstellt detaillierte Abrechnungen der Betriebs- und Heizkosten, um eine transparente und korrekte Abrechnung gegenüber den Mietern sicherzustellen.

Übernahme der Mietbuchhaltung sowie Anmahnung aller Zahlungsrückstände aus der Vermietung: Der Verwalter führt die Mietbuchhaltung und mahnt sämtliche Zahlungsrückstände der Mieter professionell und zeitnah an.

Ansprechpartner bei Schadens- und Beschwerdemanagement für Mieter: Der Verwalter steht den Mietern als kompetenter Ansprechpartner bei Schadensmeldungen und Beschwerden zur Verfügung und koordiniert die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbehebung.

Einholen von Angeboten über sowie Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsmaßnahmen: Der Verwalter kümmert sich um die Einholung von Angeboten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, vergibt Aufträge an geeignete Handwerker und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.

Übernahme der Neuvermietung: Der Verwalter sorgt für einen reibungslosen Übergang bei Neuvermietungen durch eine kompetente Mieterauswahl, das Erstellen rechtssicherer Mietverträge, die Durchführung von Wohnungsübergaben und die Abrechnung von Kautionen.

Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses: Im Falle eines wichtigen Grundes erklärt der Verwalter Kündigungen des Mietverhältnisses nach Absprache mit dem Auftraggeber und setzt die entsprechenden rechtlichen Schritte um.

Erledigung der Korrespondenz mit Vertragspartnern und Ämtern: Der Verwalter führt die Kommunikation mit Stromversorgern, Ämtern und anderen Vertragspartnern und koordiniert alle notwendigen administrativen Aufgaben.

Regelmäßige Überprüfung und Durchführung gesetzlich möglicher Mieterhöhungen: Der Verwalter prüft regelmäßig die Möglichkeit gesetzlicher Mieterhöhungen in Absprache mit dem Auftraggeber und setzt diese gegebenenfalls um.